Begegnung mit der Obrigkeit

Gastbeitrag von JuG

… (unterwegs mit EDMOND DANTES am vergangenen Samstag in Höhe Berlin-Treptower Park).

„Warum sind hier soviel Ruderer in durchaus geordneten Verbänden unterwegs?! Höllisches Aufpassen ist angesagt, gottlob ist hier viel Platz nach rechts“ sagten wir uns.

Die Antwort kam postwendend per Megafon von achtern: „Die kleine Motorjacht vor der WSP stoppt bitte sofort auf und geht längsseits der WSP“.

Wir haben echt einen gehörigen Schrecken bekommen, als das Wasserschutzpolizeiboot sehr sehr schnell mit Blaulicht und roter Flagge aufkam und schließlich an EDDY festmachte; voller Schweißausbruch beim Skipper, denn natürlich waren wir wieder viel zu schnell unterwegs und dachten, es gehe um Geschwindigkeitsübertretung !!!

Kurzum: Von einer „schon länger angekündigten Regatta“ wussten wir nichts  (kannten auch keine eventuelle ELWIS-Meldung hierzu), das vor einem Schubleichter liegende WSP-Boot einschließlich roter Flagge [Streckensperrung] haben wir aufgrund der Ruderer-Ausweichmanöver schlichtweg übersehen und dafür letztlich nur eine leichte Belehrung durch echt nette Beamte kassiert; dann am Leichter vor der WSP festgemacht und gut 1 ½ Stunden abgewartet, erst dann durften wir endlich weiter.

Jetzt einige Tage später sieht der Skipper das längst relaxter und ist echt froh, dass seine einpersonige weibliche Mannschaft die WSP-Beamten mit totaler Unschuldsmine davon überzeugen konnte, dass wir in der gegebenen Situation die behördliche Anordnung „gar nicht wahrnehmen konnten“.

Letztendliches FAZIT:  Sagt die WSP: „Bitte kommen Sie längsseits der WSP“ bedeutet das: „Die WSP kommt längsseits bei Euch“, also aufstoppen, beidrehen und in aller Ruhe abwarten – alles wird gut.

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One Response to “Begegnung mit der Obrigkeit”

  1. JuG sagt:

    Wir haben nachgeforscht und für das Land Brandenburg den „Wasser-Bußgeldkatalog“ gefunden unter http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.12496.de . Danach ist die Ahndung von Vergehen auf dem Wasser wohl Ländersache, d.h. mit dem einheitlich geltenden Auto-Bußgeldkatalog nicht vergleichbar! Darüber hinaus scheint das Ganze auch an einen großen Ermessensspielraum der WSP-Beamten geknüpft zu sein.
    Ob die brandenburgischen Sätze auch für Berlin gelten, fanden wir nicht heraus. Jedenfalls hätte unser Vergehen in BB recht teuer werden können, sh. lfd. Nrn. 63/64 des Kataloges. Hansjörgs Twitter-Bemerkung „glimpflich“ gewinnt dadurch nachhaltig an Gewicht.
    Nachdenkliche Grüße von JuG