Was weht denn da?

Gastbeitrag von Gunther

Inspiriert durch die Fotos der Törns meines Nachbarn [Patentinhaber und fährt ausschließlich buten] habe ich mich dem Thema „Flaggenführung“ zugewandt und ordentlich durchgegoogelt.

Nachdem ich für mein persönliches Anliegen nichts Entscheidendes fand, wandte ich mich mit folgender Frage an den Deutschen Motoryacht Verband (DMYV):

„Hallo, ich bin regelmäßiger Charterer einer Yacht, deren Eigentümer in Berlin leben und deren Boot auch in Berlin zugelassen ist. Als Gösch (Bugflagge) trägt dieses Boot den Firmenwimpel der Charterfirma.

Spricht es gegen die „Regeln guter Seemannschaft“, das Flaggenrechtsgesetz o.ä., wenn ich für die Dauer der Charter die Bugflagge gegen eine Gösch MEINES Heimatortes Hamburg austausche? Das Boot wird während meiner Charter ausschließlich binnen eingesetzt. Vielen Dank für Ihre Antwort!“

Die Antwort kam postwendend: „Schauen Sie sich unseren Flyer an, Weiteres zum Thema ist uns nicht bekannt.“ Tja den Flyer kann man sich ansehen und zur konkreten Frage nichts finden; soweit war ich auch schon.

Gleiche Anfrage an den Deutschen Segler Verband (DSV) und hier die Antwort:

„Gegen das Führen der Hamburger Flagge als Gösch auf einem Berliner Fahrzeug wird wohl niemand etwas haben – guter Seemannschaft entspricht es nicht.“ Das Ganze ohne Quellennnachweis [wohl eher Bauchgefühl], also letztlich auch nicht so recht verwertbar!

Da ich in den „Regularien“ von Anna-Blume–Charter“ nichts Gegenteiliges zum Thema fand, habe ich in sogleich erstmal einen Flaggenstock in wunderbarem unbehandeltem Teak (Länge 50 cm bei 20 mm Durchmesser) gekauft, eine kleine Hamburg-Gösch (30×20 cm) daran befestigt und mit Kabelbindern gesichert [eigentlich jedoch war der handwerkliche Part bei meiner Frau!].

Die stolze Flagge der Hansestadt - bald am Bug der Anna Karenina!

Die stolze Flagge der Hansestadt - bald am Bug der Anna Karenina!

Dieses kleine rote Teil wird uns ab sofort auf den weiteren Reisen mit unserem Lieblingsanbieter begleiten, deutlich zu sehen sein; und wir warten mit Spannung auf die „Rennleitung“, die uns nach allem die möglicherweise unlautere Flaggenführung erstmal nachweisen muss.

Anmerkung von Hansjörg:

Die Heckflagge ist unseres Wissens die einzige, für die sich die Wasserschutzpolizei interessieren könnte – wenn sie nichts besseres zu tun hat. Von uns aus kann jeder Chartergast die Flaggen führen, die er möchte. Wir haben volles Verständnis, wenn jemand ohne Gösch oder mit irgendeiner anderen Bugflagge fährt. (Solange diese nicht gegen Gesetze oder die guten Sitten verstößt, aber das versteht sich ja von selbst.) Hamburger, Bremer oder sonstige Regionalflaggen: immer gerne. Die Kinder möchten die Piratenflagge an der Saling führen? Bitte sehr. Und wenn ein niederländischer Gast unbedingt seine Flagge am Heck setzen will (die Holländer lieben bekanntlich groooße Flaggen), muss er schlimmstenfalls halt das Bußgeld selber zahlen. Gute Seemannschaft zeigt sich unserer Auffassung nach eher durch Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft als durch korrekte Flaggenführung.

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One Response to “Was weht denn da?”

  1. Gunther sagt:

    Erstmal vielen Dank an Dich Hansjörg, dass Du das Thema veröffentlichst hast!

    Neben vielen anderen Anbietern kann man sich die kleinen Flaggen für ganz wenig Geld unter http://www.koenigsbanner.de besorgen. Was die nicht im Sortiment haben, fertigen sie für Euch an, suchen z.B. bei Wikipedia, auf der Heimort-Webseite oder aus sonstigen Quellen.
    So konnten wir Günter im letzten Jahr durch eine kleine Zehdenick-Gösch gerührt stimmen, der Gute war hingerissen – und wir dann auch!