Einwegfahrten

Gelegentlich werden wir nach Einwegfahrten gefragt. Vor allem Gäste, die mit dem Wasserwandern auf Binnengewässern wenig Erfahrung haben, stellen es sich manchmal langweilig vor, zweimal (fast) die gleiche Strecke zu fahren. Die Meisten machen dann aber die Erfahrung, dass auf der Rückfahrt doch alles ganz anders aussieht als bei der Hinfahrt.

Es gibt aber einen echten Vorteil der Einwegfahrten, den z.B. JUG in seinem Kommentar angesprochen hat: Man kommt weiter, kann neue Reviere erkunden. Wir haben deshalb schon vor einigen Jahren intensiv darüber nachgedacht, ob wir auch Einwegfahrten anbieten sollen.

Der Rücktransfer der Gäste vom Zielort zum Ausgangspunkt wäre wohl keine besondere Schwierigkeit. Bei geeigneter Zielwahl kann man das in der Tat mit Öffis ganz gut hinkriegen. Außerdem gibt es private Dienstleister, und viele Chartergäste haben sowieso zwei Autos zur Verfügung, die sie vor der Charter auf Start- und Zielort verteilen könnten. Die Entfernungen sind ja auch nicht so groß – schon gar nicht auf der Havel, die bekanntlich in einer praktischen U-Form durch Nordostdeutschland fließt.

Ein Problem sind dagegen die Übergaben der Boote. Günter kann sich nicht zerreißen. Wir bräuchten also einen zuverlässigen Partner am Zielort. Und das  ist nicht so einfach, jedenfalls dann nicht, wenn man annähernd die gleiche Qualität bieten will.  Außerdem bräuchte man einen zweiten Lagerplatz für Bettwäsche, Handtücher etc.

Am Wichtigsten ist aber Folgendes: Wir wissen nicht vorher, welcher Gast für wann eine Einwegfahrt oder eine normale Charter buchen wird. Wir könnten also auch nicht vorher sagen, wo das Boot zu einem bestimmten Zeitpunkt liegt. Die Chartergäste wüssten beim Buchen noch nicht, ob sie das Boot in Mildenberg oder am Zielort übernehmen. Das würde kaum jemand akzeptieren.

Deshalb wird es bei uns keine Einwegfahrten geben. Die sind nur etwas für größere Firmen mit einem relativ einheitlichen Bootsbestand. Wenn ich beispielsweise ein Dutzend 10-m-Pedros in meiner Flotte habe, kann ich immer ziemlich sicher sein, dass mindestens eine auch gerade am gewünschten Ausgangsort ist. Ob die Gäste dann die „Dorothea“ oder die „Hannelore“ bekommen, ist offen, aber auch egal, da die Boote eh gleich sind.

Bei unserer kleinen individuellen Flotte geht das natürlich nicht. Wer Anna Karenina bucht, muss auch Anna Karenina bekommen. Entweder eine kleine Flotte mit charaktervollen Booten oder Einwegcharter. Beides zusammen geht nicht.

Vielleicht ein Trost: Auch bei den großen Firmen kosten Einwegfahrten einen saftigen Aufpreis (übrigens nachvollziehbar, Gründe siehe oben). Für das Geld kann man sich schon fast ein paar Tage mehr Charter leisten – und dann auch weiter ins Unbekannte vorstoßen.

Eine Einwegfahrt haben wir übrigens doch im Angebot: Die Große Runde.

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6 Responses to “Einwegfahrten”

  1. Hansjoerg sagt:

    Wer dieses Blog z.B. mit dem Google Reader verfolgt, wird sich vielleicht gewundert haben, dass es von dem Beitrag zwei Versionen gibt. Das liegt daran, dass ich bei dem noch unfertigen Text versehentlich zu früh auf „Veröffentlichen“ geklickt habe. Im Blog selbst habe ich den Text wieder gelöscht, weil ich mir mit der Bearbeitung noch etwas Zeit nehmen wollte; das wirkt sich auf den Reader aber nicht aus.

  2. JuG sagt:

    Tja Hansjörg, das sind Bedenken, die eigentlich nicht hinwegzuwischen sind!
    Zu umgehen wäre das in unserem Stammkundenkreis per BLOG eigentlich nur durch zuvoriges Outen des eigenen Törnplanes, z.B.:

    „Wir wollen in der Xten KW 2013 mit der ANNA K. von Mildenberg nach Plau/See. Hat jemand Lust, das Boot die Woche danach zurückzufahren? Wir verpflichten uns zur vorherigen Endreinigung einschl. Bettenabziehen und zur Übergabe der Yacht mit vollem Frischwasser- und Dieseltank“ am Tag X um Y Uhr.“

    Ihr bräuchtet in diesem Falle zu Törnbeginn nur einen zweiten Satz Wäsche an Bord zu bunkern; die Gäste allerdings müssten selbst beziehen – was ja wohl zu meistern wäre.
    Ziel einer solchen Aktion sollte sein, Günter, aber auch Annette aus der Organisation einer solchen Geschichte rauszuhalten.
    Das Ganze hätte die Qualität einer Art „Mitfahrerzentrale“, wie bei Auto-Törns.

    Wie allerdings würden in diesem Falle die rechtlichen Auswirkungen aussehen, wenn die Zusagen – aus welchen Gründen auch immer – nicht eingehalten werden können? Ich denke dabei bei obigem Beispiel ans Abwettern wegen Sturmes auf der Müritz. Von nicht rechtzeitig erreichten Bunkerstationen ganz zu schweigen. Ihr habt ja kürzlich einschlägige Erfahrungen gesammelt durch den „Liegenbleiber“ im Finowkanal.

    Fazit für uns: Alles sollte beim Alten bleiben, will man die Exklusivität der Angebote von ABC schützen.
    Hat man im Jahr nur wenig Charterzeit zur Verfügung und will man in entlegenere Gebiete vorstoßen, so muss man sich einen anderen Anbieter suchen.
    Aber will man das wirklich? Wir nicht!

  3. Hansjoerg sagt:

    Ja, wer sich mit Freunden oder Bekannten eine längere Charter teilen will, kann das natürlich tun. Wir müssten uns dann nur vergewissern, dass auch bei der zweiten Crew ein Führerschein vorhanden ist und die Namen würden wir auch gerne wissen. Der zweite (dritte, vierte …) Satz Bettwäsche und Handtücher ist nicht das Problem. Wir würden aber (und das ist der Haken) nur einen Vertrag über den gesamten Zeitraum mit dem ersten Charterer machen, und der müsste uns gegenüber für alles gerade stehen-

  4. JuG sagt:

    Genau eine Antwort dieses Inhaltes hatte J. prognostiziert 🙂 . Frei nach dem Motto: „Wir wälzen die Verantwortung auf den ersten Charterer ab und alles wird gut“. Dabei meinen wir das überhaupt nicht so böse wie es klingen mag, nur – es geht uns um was Anderes: Wir kennen ja keine anderen Stammgäste, wie sollen wir in Verbindung treten?
    Ist es mglw. sinnig, hier im Blog so eine Mitfahrerzentrale oder besser eine Rubrik „Törn-Charing“ anzubieten, damit man zueinander findet? Wäre zum Thema da eine Entscheidungsfindung per Online-Umfrage sinnvoll?
    Es grüßen JuG

  5. Hansjoerg sagt:

    “Wir wälzen die Verantwortung auf den ersten Charterer ab und alles wird gut” Tja, anders ginge es gar nicht. Stell dir mal folgende Situation vor: Charterer 2 bringt nach vier Wochen das Boot mit einem fetten Kratzer in der Bordwand zurück und verkündet: „Das war ich nicht, das war Charterer 1!“ An wen sollen wir uns halten? Es muss derjenige haften, der das Boot von uns übernommen hat. Ich würde deshalb nur mit Leuten eine Charter teilen, denen ich vollständig vertraue.
    Aus diesem Grund möchte ich hier auch keine Charter-Mitfahrzentrale o.ä.einrichten. So etwas sollte eher mit guten Bekannten im kleinen Kreis vereinbart werden. Ein Blog wäre auch technisch kaum geeignet dafür, dann schon eher facebook 😉

  6. JuG sagt:

    Frei nach Prof. Higgins: „Mein Gott jetzt hat er`s“!

    Natürlich sollte bei meinem Beispiel versicherungsrechtlich die Hincrew nicht das Schicksal der Rückcrew teilen (oder auch anders rum), hatte beim Törn-Splitting übersehen, dass es ja dabei auf einen weiteren Chartervertrag ankommt, der na klar die Übergabe des Bootes von Euch an die Rückcrew beinhalten muss (Haftung)! Damit wären automatisch organisatorisch wieder Günter/Annette mit im Boot, was ich ja gedanklich vermeiden wollte.
    Grrh, mit dem Verweis auf 50+ kommt man wohl nicht raus aus der Nummer, oder?

    Was das Vertrauen zu Anderen anbedingt sind wir eher vorsichtig, so erweitert nach dem Motto „Autos und Frauen verleiht man nicht“ *.
    Also Schluss mit dem Thema aus unserer Sicht.
    LG JuG

    * nur gegen Bares (Vercharterer) 🙂