Im größten Teil unseres Reviers ist Sprechfunk an Bord vollkommen überflüssig, weil es (fast) keine Berufsschifffahrt gibt und weil alles klein und überschaubar ist und sehr ruhig zugeht.
Wenn man aber mal weiter weg* fährt, erweist sich ein Funkgerät als nützliche Sache, auch Binnen. Man kann sich an der Schleuse oder Klappbrücke anmelden, man kriegt mit, ob just an einer Engstelle ein Schubverband entgegen kommt und man kann allgemein mit den anderen auf dem Wasser und an Land viel besser kommunizieren.
Wenn man binnen ein UKW-Sprechfunkgerät in Betrieb nehmen will, benötigt man laut „Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung“ das „UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk“ (UBI). Das ist nicht sonderlich schwer zu erwerben; ich selbst habe es vor drei Jahren gemacht. Man lernt dort die wichtigsten Vorschriften, etwas Technik und die notwendigen Sprachregelungen im Funkverkehr. Das soll sicher stellen, dass alle, die ein Funkgerät bedienen, damit auch verantwortungsvoll umgehen und nicht beispielsweise Mayday-Rufe durch sinnloses Gequatsche stören. So weit, so sinnvoll.
Wir hätten unsere Boote – zumindest die große Anna K. und die kampferprobte Anna Blume – gerne mit Funkgeräten ausgerüstet. Aber das geht nicht. Warum nicht? Die meisten unserer Gäste haben keinen Funkschein und brauchen auch keinen (s.o.). Nun, könnte man meinen, dann lassen die eben die Finger vom Funkgerät und gut ist. Aber so einfach ist das nicht! In der Binnenschifffahrtsstraßenordnung heißt es nämlich:
Jedes mit einer Sprechfunkanlage ausgerüstete Fahrzeug muss sich vor der Einfahrt in unübersichtliche Strecken, Fahrwasserengen oder Brückenöffnungen auf dem für den Verkehrskreis Schiff-Schiff zugewiesenen Kanal melden.
Mit anderen Worten: wer Funk hat muss auch funken. Und funken darf nur, wer den Funkschein hat. Folglich darf man mit einem Boot, das mit Funk ausgerüstet ist, nur fahren, wenn man einen Sprechfunkschein hat. Wir würden also die meisten unserer Gäste vom Chartern ausschließen, wenn wir Funkgeräte an Bord hätten.
Das ist schade. Denn eigentlich dienen Funkgeräte der Sicherheit auf dem Wasser. Und wenn die Vercharterer Funk an Bord hätten, wären sicher auch mehr Binnenfahrer motiviert, den UBI-Schein zu machen. Dann würden mehr Vercharterter ihre Boote mit Funk ausrüsten usw. Eine positive Spirale. Aber so wird daraus nix.
Dabei würde ein kleines Wörtchen mehr in der Binnenschifffahrtsstraßenordnung das Problem wahrscheinlich lösen: Stünde da „Jedes mit einer betriebsbereiten Sprechfunkanlage ausgerüstete Fahrzeug …“ müsste man einfach nur die Sicherung des Funkgeräts ziehen, wenn jemand ohne Funkschein fährt, und alles wäre wieder legal. Ob ich mal wieder an den Verkehrsausschuss schreibe? 🙂
Der Einsatz von Funkgeräten auf Sportbooten wird übrigens zusätzlich noch durch Folgendes erschwert: Nach der „Regionalen Vereinbarung“, die in den meisten europäischen Ländern gilt, sind Handfunkgeräte auf Sportbooten binnen nicht zugelassen (und auf großen Schiffen nur für den internen Funkverkehr).
Gäbe es dieses Verbot nicht, könnten sich engagierte Charterer selbst eine Handfunke kaufen, und bei Bedarf aufs Boot mitbringen. Und wir könnten mit ein und dem selben Funkgerät unsere Boote nacheinander durch Berlin überführen. Der Grund, warum Handfunkgeräte nicht zulässig sind, ist mir nicht ganz klar. Wenn jemand mit dem Funkgerät Mist bauen will, kann er es doch auch mit einem fest eingebauten. Vielleicht sollte einem zu denken geben, dass in den beiden großen Seefahrernationen England und Holland Handfunkgeräte erlaubt sind?
*Berlin reicht schon, wie wir gerade wieder aus aktuellem Anlass feststellen.